Nutzungs- und Ausleihbedingungen für AV-Geräte
- Für Teilnehmer unserer Medienpass-Veranstaltungen stellen wir außerdem Geräte zur digitalen Bild- und Tonaufnahme sowie zur multimedialen Präsentation zur Verfügung. Anfragen aus anderen Arbeits- und Forschungsbereichen der Universität kommen wir nach Absprache E-Mail im Rahmen unserer Möglichkeiten gern nach.
- Studenten- bzw. Mitarbeiterausweis sind vorzulegen.
- Der Nutzer prüft bei Übernahme der AV-Technik den ordnungsgemäßen Zustand und weist diesen zur Rückgabe nach.
- Die Ausleihzeit ist auf 1 Tag begrenzt. Verlängerungen sind möglich.
- Der Nutzer verpflichtet sich zum ordnungsgemäßen Umgang mit der Technik und hat beim Auftreten von Schäden und Mängeln die sofortige Meldepflicht. Kosten zur Behebung von Schäden aus unsachgemäßem Umgang trägt der Nutzer.
Zum Seitenanfang
Springen Sie direkt:
Zum Textanfang (Navigation überspringen) ,
Zur Hauptnavigation ,
Zur Themennavigation ,
Zum Seitenanfang